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Sind Handwerkerleistungen absetzbar?

Ja, sind sie!

Lässt man Handwerker in der selbst genutzten Wohnung arbeiten, können 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das lohnt sich, denn so kann die Einkommenssteuer um bis zu 1.200 € im Jahr reduziert werden. Damit die Leistung absetzbar ist, müssen allerdings einige Formalien beachtet werden:

Auf der Handwerker-Rechnung muss die mit MwSt. separat ausgewiesen sein. Außerdem müssen die Arbeitskosten gesondert aufgelistet werden.

 

Abgesetzt werden können nur die reinen Arbeitskosten, nicht das Material. Laut Gesetz darf jeder Steuerpflichtige (statt Kunde) bis zu 6.000 € im Jahr an Arbeitskosten für Instandhaltung an Wohnung oder Haus steuerlich geltend machen.

Eine Barzahlung ist daher nicht zu empfehlen, da ein Beleg für das Finanzamt benötigt wird.

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